yes we can ..

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung

E-Mail Drucken PDF

Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung

Sie suchen Informationen zum Begriff: Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung? Dann sind Sie hier richtig.

Wir haben hier einige Links zusammen gestellt, die Ihnen helfen sollen zum Thema: "beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung" weiterführende Informationen zu erhalten.


Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung im Jahre 2009

Die Bemessungsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt für 2009 44.100 € p.a. bzw. 3.675 € monatlich. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt zum Beispiel im Jahre 2009 48.600 € p.a. das sind 4.050 € monatlich.
Damit Sie in die private Krankenversicherung wechseln können, muss die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten worden sein. Wenn Ihr Einkommen also seit 2006 über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, dann vergleichen Sie hier private Krankenversicherungen:


Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen sie können jederzeit in die PKV wechseln, unabhängig vom Einkommen.

 

Vergleichen von privaten Krankenversicherungen

Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie Angestellte mit einem Brutto-Monatseinkommen von 4.050 Euro
(entspricht jährlich 48.600 Euro) dürfen sich privat krankenversichern.

Wir vergleichen für Sie eine Vielzahl von Tarifen verschiedener Anbieter und bieten Ihnen diejenigen Produkte an,
die am besten zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist nicht einfach, das wissen wir. Aber ein
Vergleich zwischen den aktuellen Krankenkassen kann doch nicht schaden.

Probieren Sie es doch einmal, kostenlos und unverbindlich.