Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung
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Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung im Jahre 2009
Die Bemessungsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt für 2009 44.100 € p.a. bzw. 3.675 € monatlich. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt zum Beispiel im Jahre 2009 48.600 € p.a. das sind 4.050 € monatlich.
Damit Sie in die private Krankenversicherung wechseln können, muss die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten worden sein. Wenn Ihr Einkommen also seit 2006 über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, dann vergleichen Sie hier private Krankenversicherungen:
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen sie können jederzeit in die PKV wechseln, unabhängig vom Einkommen.
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