Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Sie suchen Informationen zum Begriff: Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung? Dann sind Sie hier richtig.
Wir haben hier einige Links zusammen gestellt, die Ihnen helfen sollen zum Thema: "beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung" weiterführende Informationen zu erhalten.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2010
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt für 2009 44.100 € p.a. bzw. 3.675 € monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt zum Beispiel im Jahre 2009 48.600 € p.a. das sind 4.050 € monatlich.
Damit Sie in die private Krankenversicherung wechseln können, muss die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten worden sein. Wenn Ihr Einkommen also seit 2006 über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, dann vergleichen Sie hier private Krankenversicherungen:
| < Zurück | Weiter > |
|---|





